Das Land Hessen hat eine Initiative zur Halbierung der Steuerzinsen von derzeit 6% p.a. angekündigt. Konkret hat hierzu bereits am 6. September 2018 der Finanzausschuss des Bundesrats sich beraten, dabei jedoch das Thema vertagt.
Hintergrund von Steuerzinsen
Als Steuerzinsen werden vom Finanzamt Steuernachzahlungen sowie Steuererstattungen (genau: „Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis“) berechnet. Folgende Zinsen sind hierbei von der Abgabenordnung vorgesehen:
- Zinsen auf Steuererstattungen oder Steuernachforderungen (sog. Vollverzinsung)
- Stundungszinsen
- Zinsen auf Aussetzung der Vollziehung (sog. AdV-Zinsen)
- (Steuer-) Hinterziehungszinsen
Anhängige Verfahren & Beratungsempfehlung
Die Verfassungswidrigkeit der Höhe der Steuerzinsen (derzeit 6% p.a.) ist bereits seit längerem kritisiert. So hat zwischenzeitlich auch das Bundesfinanzministerium die Aussetzung der Vollziehung von Steuerzinsen wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit verfügt und dies mit erheblichen verfassungsrechtlichen Zweifeln begründet. Ferner hat der Bundesfinanzhof die Vollverzinsung als „realitätsfern“ im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz sowie das sog. Übermaßverbot – mindestens für Zeiträume ab dem 1.4.2015 – angesehen.
Quellen: BMF-Schreiben vom 14.06.2018 (Az. IV A 3 – S 0465/18/10005-01); BFH-Beschluss vom 25.04.2018 (Az. IX B 21/18)