
_
Vergabe einer sog. Wirtschafts-Identifikationsnummer
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) wurde am 24. Oktober 2024 eingeführt und gilt künftig als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer für Unternehmen. Sofern dem Unternehmer bereits eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) erteilt wurde, entspricht diese ab dem 3. Dezember 2024 der W-IdNr., wobei zusätzlich das Unterscheidungsmerkmal „-00001“ angefügt wird.
Praxis: Sollte Ihnen Ihre USt-IdNr. nicht mehr vorliegen, können Sie eine elektronische Mitteilung Ihrer W-IdNr. unter folgendem Link veranlassen: www.bzst.de/erneuteMitteilungWidnr.
Hintergründe: Die W-IdNr. soll als Merkmal der eindeutigen Identifizierung des wirtschaftlich Tätigen im Besteuerungsverfahren dienen. Steuerpflichtige sowie Dritte, die Daten eines wirtschaftlich Tätigen an die Finanzbehörden übermitteln, haben das Identifikationsmerkmal bei Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen gegenüber Finanzbehörden künftig — nach Abschluss der erstmaligen Vergabe der
W-IdNr. — anzugeben. Bis zum Abschluss der erstmaligen Vergabe der W-IdNr. (voraussichtlich im Jahr 2026) wird es daher nicht beanstandet, wenn ein wirtschaftlich Tätiger statt seiner W-IdNr. die Steuernummer angibt. Die W-IdNr. dient als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer (beWiNr.) für Unternehmen. Sie wird künftig im Register über Unternehmensbasisdaten gespeichert und dient dort zur eindeutigen und registerübergreifenden Identifizierung von Unternehmen.