Die Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland oder die selbständige sozialversicherungspflichtige Auslandstätigkeit wirft zahlreiche steuerliche sowie sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen auf. Es ist unbedingt im Vorfeld der grenzüberschreitenden Tätigkeit abzugrenzen, ob der Mitarbeiter ein Beschäftigungsverhältnis im Ausland hat, ob er auf Weisung des Arbeitgebers ins Inland tätig wird oder ob er weiterhin in dem ausländischen Unternehmen integriert ist. Wir geben Ihnen Hilfsmittel zur Hand, die Ihnen anhand von einschlägigen Kriterien eine Einordnung und Dokumentation des Sachverhalts ermöglichen.
Unsere sich daran anschließende steuerliche Beratung berücksichtigt lohnsteuerliche Aspekte, die Klärung eines Betriebsstättenrisikos oder der Verlagerung des Orts der Geschäftsleitung sowie die grundsätzliche konzerninterne Verrechnungspreisgestaltung.
Gerne begleiten wir Ihre Impatriates auch bei der Abgabe der individuellen Einkommensteuererklärung.